Allgemeine Spielordnung

Allgemeine Spielordnung der Golf & Country Club Am Hockenberg GmbH & Co. KG


   
1. Spielberechtigung
  Spielberechtigt auf dem Platz sind Mitglieder des Golf & Country Club am
Hockenberg mit nicht eingeschränktem Spielrecht und erteilter Platzerlaubnis,
sofern sie im Besitz eines gültigen Clubausweises sind. Clubmitglieder haben den
jeweils gültigen Bag-Anhänger deutlich sichtbar anzubringen.Mitglieder anerkannter Golfclubs im DGV und Mitglieder ausländischer Golfclubs mit
gültigem Clubausweis und einem eingetragenen Handicap bzw. Clubvorgabe -54
sind willkommen. Die Spielgebühr (Greenfee) ist vor der Runde im Sekretariat zu
entrichten. Die Greenfee-Anhänger sind deutlich sichtbar am Golfbag anzubringen.
An Wochenenden (Samstag, Sonntag) und an Feiertagen jeweils von 10 bis 15 Uhr
ist ein Spiel nur in Begleitung von Mitgliedern des Golf & Country Club am
Hockenberg gestattet. Es wird eine Stammvorgabe von -36 erwartet.
   
2. Drivingrange und Kurzplatz
  Die Drivingrange und der Kurzplatz können von Mitgliedern kostenlos auch ohne PE
genutzt werden.
Ebenfalls kostenlos ist die Nutzung durch Greenfee-Spieler.
Andere Gäste dürfen die Drivingrange und den Kurzplatz nur nach Entrichtung einer
Rangefee nutzen.Rangebälle können mittels Token oder prepaid Clubausweis aus dem Automaten
entnommen werden.

 

Drivingrange-Bälle dürfen nur auf der Drivingrange gespielt werden.
Auf dem Kurzplatz sind eigene Bälle einzusetzen.
Der Einsatz von Drivingrange-Bällen auf der Runde führt zu einer Platzsperre!

Es ist darauf zu achten, dass Schläge – insbesondere mit dem Driver – so ausgeführt
werden, dass zur Vermeidung der Gefährdung von Spielern auf der Runde keine
Bälle auf die Bahn 1 und 2 gespielt werden. Bei Verstoß erfolgt Driver Verbot.

   
3. Verhalten, “Etikette” und Bekleidung
  Es wird erwartet, dass jeder Spieler die allgemeinen Verhaltensregeln “Etikette” des Golfspiels einhält.
Entsprechende Hinweise sind zu beachten. Es soll stets Rücksicht auf andere
Spieler auf dem Platz genommen werden.
Jeder Spieler sollte sich zu jedem Zeitpunkt vergewissern, dass er andere Spieler
beim Schlag oder Schwung nicht gefährdet.
Spieler sollten den Ball erst spielen, wenn die Spieler vor ihnen deutlich außer
Reichweite sind.Schlägt ein Spieler den Ball in eine Richtung, in der er jemanden treffen könnte,
muss er laut „Fore“ rufen.
Spieler müssen sicherstellen, dass mitgenommene Mobiltelefone andere Spieler
nicht ablenken oder stören.
Ein Spieler, der als Zähler eingesetzt ist, sollte erst nach Verlassen des Grüns das
Ergebnis des letzten Lochs mit dem Spieler abgleichen und notieren.
Es wird von Mitgliedern und Gästen erwartet, angemessene Golf- bzw.
Sportbekleidung zu tragen. Das Tragen von Blue Jeans, kragenlosen oder
ärmellosen T-Shirts, Tops, Minishorts und Miniröcken ist auf dem Platz nicht
erwünscht. Das Tragen von Golfschuhen ist Pflicht
   
4. Spieltempo und Vorrecht auf dem Platz    
  Das schnellere Spiel auf dem Platz hat Vorrang. Spieler sollten ein zügiges
Spieltempo einhalten. Es liegt in der Verantwortung einer Spielgruppe, Anschluss an
die Gruppe vor sich zu halten. Fällt sie eine Bahn hinter der Gruppe vor sich zurück,
hat sie der ihr direkt folgenden Gruppe das Durchspiel anzubieten, gleich wie viele
Spieler in dieser Gruppe spielen.
Ein Verzicht der folgenden Gruppe auf das angebotene Durchspiel ist nicht gestattet!

Spieler, die einen Ball suchen, sollen nachfolgenden Spielern unverzüglich, d.h. nicht
erst nach 3 Minuten, ein Zeichen zum Durchspielen geben, wenn der gesuchte Ball
offensichtlich nicht gleich zu finden ist. Das Spiel ist fortzusetzen, wenn die
durchspielende Spielergruppe außer Reichweite ist.
Spieler einer vollen Runde haben grundsätzlich Vorrecht vor Spielern einer kürzeren
Runde.
Der Begriff Spielergruppe schließt einen Einzelspieler ein.

 

Alle Turniere haben grundsätzlich Vorrecht auf dem Platz.
Der früheste Abschlag für Nicht-Turnierspieler ist eine ½ Stunde nach dem letzten
Turnier Flight. Der nachfolgende Nicht-Turnier Flight hat immer eine Bahn Abstand
zu halten.
Lochspielpaarungen im Matchplay haben Vorrang auf dem Platz.
Diese Paarungen geben sich durch das Mitführen von Wettspielwimpeln zu erkennen.

   
5. Rundenbeginn
 

Eine Runde beginnt grundsätzlich am Abschlag 1.

Der Beginn vom Abschlag 10 erfolgt in Ausnahmefällen nur in Absprache mit dem
Sekretariat.

Beginn des Spiels von anderen Bahnen sowie das Verlassen der Bahnreihenfolge
zum Zwecke des Weiterspiels ist während der Runde grundsätzlich untersagt.

   
6. Schonung des Golfplatzes
 

Jeder Spieler sollte gewährleisten, dass herausgeschlagene Divots sofort
zurückgelegt und festgetreten werden. Pitchmarken auf dem Grün sind sofort zu
beseitigen. Das Mitführen einer Pitchgabel auf dem Grün ist für jeden Spieler
selbstverständlich.
Probeschwünge auf den Abschlägen mit Bodenkontakt sind zu vermeiden.
Golfcarts fahren nur auf trockenem Gelände. Zur Vermeidung von Unfällen sind
Schräglagen zu meiden. Grüns sind weiträumig zu umfahren.
Golfcarts sollen an den Fairway Rändern und nicht kreuz und quer durch die
Spielbahnen fahren.  Das Befahren von Hard-Rough Flächen ist strikt untersagt.
Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren
bzw. über das Vorgrün zu fahren ist ebenso untersagt.
Vor Verlassen eines Bunkers sollten Spieler alle von ihnen verursachten
Unebenheiten und Fußspuren sorgfältig einebnen.
Die Harken sind in den Bunker zurück zu legen.

   
7. Platzbelegungssperren
  Platzbelegungssperren werden für Verbandswettspiele und Clubmeisterschaften
bekannt gegeben.
Platzsperren vor und während eines Wettspiels sind unbedingt einzuhalten. In der
Regel wird eine verhängte Platzsperre im Anschluss an ein Wettspiel aufgehoben.
Dies gilt jedoch nicht zwischen zwei oder mehreren Wettspielen.
   
8. Platzmarshal
  Zur Durchführung von Greenfee Kontrollen, Kontrolle des Spieltempos der
Spielgruppen und Einhaltung der Etikette sowie der Allgemeinen Spielordnung hat
die Clubführung Marshals eingesetzt.Den Anweisungen der Marshals ist Folge zu leisten. Die Marshals sind ausdrücklich
berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Allgemeine Spielordnung Platzverweise
auszusprechen.
   
9. Öffentliche Wege
  An den Bahnen 11,12,13,17 befinden sich öffentliche Wege. Hier ist insbesondere
mit Spaziergängern zu rechnen. Gegebenenfalls muss das Spiel solange
unterbrochen werden, bis niemand mehr gefährdet werden kann. Ebenso ist auf
Personen zu achten, die sich auf den öffentlichen Straßen an der Anlage befinden.
   
10. Elektronische Kommunikationsmittel
  Die Benutzung von Mobiltelefonen wirkt störend und sollte vermieden werden.
Telefonate aus wichtigem Grund sind so zu führen, dass Mitspieler nicht gestört
werden. Bei Wettspielen kann die Benutzung von Mobiltelefonen zur Disqualifikation
führen (s. Wettspielordnung). Die Benutzung bei Unfällen und im Notfall ist
selbstverständlich erlaubt.
   
11. Startzeiten Reservierung
  Startzeiten können jeweils täglich telefonisch, persönlich oder per E-Mail über das Sekretariat und eigenständig online über das Internet gebucht werden.
Sollte die reservierte Startzeit nicht eingehalten werden können, ist dies dem Sekretariat rechtzeitig mitzuteilen bzw. selbstständig wieder online zu stornieren, damit andere Interessenten die wieder freie Startzeit nutzen können.
Wer dieser Mitteilungspflicht wiederholt nicht nachkommt, verliert seinen Anspruch auf feste Startzeiten.
   
12. Sicherheit auf dem Golfplatz
  Platzarbeiter haben grundsätzlich Vorrang. Es darf nur gespielt werden, wenn keine
Gefährdung besteht oder aber die Platzarbeiter durch Handzeichen Erlaubnis erteilen.
Zur Vermeidung von Feuer bei trockenen Sommermonaten oder in den Abfallbehältern,
haben Raucher Aschenbecher mitzuführen und ggf. auf Rauchverbotshinweise zu achten.
Hunde sind nur auf den öffentlichen Wegen erlaubt.

 

Die Mitglieder des Gesamtvorstands, der Beirat der KG, die Pros sowie die mit der
Platzaufsicht beauftragten Marshals sind befugt, die Einhaltung der Spielordnung zu
überwachen. Die Gesellschaft behält sich bei Verstoß gegen die Allgemeine Spielordnung
und die Platzregeln Sanktionen vor.

   
 

Stand Januar 2019

Golf & Country Club Am Hockenberg GmbH & Co. KG