Rahmenausschreibung

RAHMENAUSSCHREIBUNG FÜR TURNIERE SOWIE BESTIMMUNGEN FÜR REGISTRIERTE PRIVATRUNDEN (RPR) „GOLF & COUNTRY CLUB AM HOCKENBERG“

 

A. Allgemeine Ausschreibungskriterien / Teilnahmebedingungen

1. Verbindlichkeit
Der DGV hat das alleinige Recht, das World Handicap System in seinem Zuständigkeitsbereich einzuführen und zu verwalten. Dies schließt die Zuerkennung eines Handicap Index ein.
Das DGV-Mitglied (der GOLF & COUNTRY CLUB AM HOCKENBERG) unterstützt den DGV bei der Führung des Handicap Index derjenigen Clubmitglieder, deren Heimatclub er ist.
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes. Turniere werden nach dem World Handicap System ausgerichtet.
Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

2. Teilnahmeberechtigung
(1) Für offene Turniere sind spielberechtigte Amateure eines dem DGV zugehörigen Clubs oder ausländische Amateure, deren Verein seinem nationalen Verband angeschlossen ist, zugelassen.
(2) Der Club behält sich vor, für bestimmte Turniere die Teilnahme durch eine Höchstvorgabe zu beschränken.
(3) Weiterhin behält sich der Club vor, dass Spieler/innen am Tag des Turniers, die Vorgabe durch Vorlage eines aktuellen History Sheets nachzuweisen bzw. eine Mindestanzahl von Teilnahmen an handicaprelevanten Turnieren im Vorjahr/laufendem Jahr nachzuweisen.
(4) Pros sind spielberechtigt, spielen in der Bruttowertung allerdings außer Konkurrenz.

3. Meldungen und Nenngeld
(1) Meldungen zu den Turnieren erfolgen durch Eintragung in die am Clubhaus aushängende Meldeliste, per Onlineanmeldung oder direkt im Sekretariat.
(2) Für die Teilnahme am Turnieren wird ein Nenngeld pro Bewerber erhoben. Spieler die nicht zum Turnier antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.

4. Abmeldung vom Turnier
(1) Spieler, die nicht am Turnier teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Sekretariat abzumelden.
(2) Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Nenngeldes.
(3) Bis zur Entrichtung des Nenngeldes ist der Spieler für alle Clubturniere gesperrt. Falls Spieler ohne Abmeldung dem Turnier oder einzelner Runden fernbleiben, kann eine Sperre wegen unsportlichen Verhaltens ausgesprochen werden.
(4) Der Spielausschuss entscheidet endgültig.

5. Reduzierung des Teilnehmerfeldes
Gehen mehr Meldungen als die in der Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein, wird eine Warteliste geführt. Bei Absagen von Teilnehmern werden Meldungen in der Reihenfolge der Warteliste berücksichtigt.

6. Einteilung der Preisklassen
Die Einteilung der Preisklassen für Nettopreise entsprechend der prozentualen Handicap-Verteilung bzw. nach Beteiligung.

7. Spielleitung (Regel 20.2b)
(1) Die Spielleitung des Turniers ist gemäß Regel 20.2b der Golfregeln für Regelentscheidungen zuständig. Ihre Entscheidung ist endgültig.
(2) Die Mitglieder der Spielleitung und ggf. Referees werden vor Beginn des Turniers namentlich bekannt gegeben. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

B. Platzregeln

8. Platzregeln
(1) Zusätzlich zu den offiziellen Golfregeln des Deutschen Golfverbandes gelten die Platzregeln des „Golf & Country Club Am Hockenberg“ in der aktuellen Fassung.
(2) Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel ist die Grundstrafe: im Lochspiel = Lochverlust, im Zählspiel = 2 Strafschläge.

9. Geratete Abschläge
(1) Damen: Standardabschläge (orange, rot, blau) siehe Ausschreibung
(2) Herren: Standardabschläge (orange, rot, blau, gelb, weiß) siehe Ausschreibung

10. Beginn und Ende einer Runde (Regel 5.3)
(1) Die Startzeiten werden in der Regel am Vortag des Turniers durch Aushang am Clubhaus und/oder im Intranet des DGV bekannt gegeben.
(2) Der Beginn der Runde ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe, je nachdem, was später liegt. Strafe für Verspätung von mehr als 5 Minuten: Disqualifikation

11. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7a)
(1) Hat die Spielleitung das Spiel gem. Platzregel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern oder beim Spielen eines Lochs befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
(2) Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 5.7b rechtfertigen. Das Signal für die unverzügliche Aussetzung des Spiels wegen Gefahr ist:
– ein langer Signalton.
(3) Unabhängig hiervon darf jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a), er muss dies aber sobald als möglich der Spielleitung mitteilen.
Unterbricht ein Spieler das Spiel aus einem Grund, der nach Regel 5.7a nicht erlaubt ist, oder versäumt er es, die Spielleitung zu informieren, ist der Spieler disqualifiziert.

12. Unangemessene Spielverzögerung, zügiges Spiel (Regel 5.6)
(1) Definition von „Position verloren“:
a) Von den Spielern der ersten Spielgruppe wird angenommen, dass sie ihre „Position verloren“ haben, falls die addierte Zeit der Spielgruppe, zu irgendeiner Zeit während der Runde, die für die gespielten Löcher erlaubte Zeit überschreitet. Von jeder folgenden Gruppe wird angenommen, dass sie ihre „Position verloren“ hat, wenn sie die Zeit eines Startintervalls hinter der Vordergruppe zurück liegt und die für die gespielten Löcher erlaubte Zeit überschritten hat.
(2) Verfahren, wenn eine Gruppe die Position verloren hat:
a) Ein Referee, oder ein Mitglied der Spielleitung werden die Spielgeschwindigkeit beobachten und entscheiden, ob die Zeit einer Gruppe gemessen wird, die ihre Position verloren hat. Es wird geprüft, ob es aktuell mildernde Umstände gibt, zum Beispiel ein länger dauernder Regelfall, ein verlorener Ball, ein unspielbarer Ball usw.
b) Wird die Zeit der Spieler gemessen, erfolgt die Zeitnahme für jeden Spieler der Gruppe einzeln, und vom Referee oder der Spielleitung wird jedem Spieler mitgeteilt, dass er seine Position verloren hat und seine Zeit gemessen wird.
c) In besonderen Fällen darf auch nur die Zeit eines einzelnen Spielers, oder von zwei bzw. von drei Spielern in einer Gruppe gemessen werden.
(3) Die für jeden Schlag erlaubte Höchstzeit ist 40 Sekunden. 10 weitere Sekunden werden dem Spieler zugestanden, der zuerst:
a) einen Abschlag auf einem Par 3 Loch
b) einen Schlag zum Grün
c) einen Chip oder Putt
spielt.
(4) Die Zeitnahme beginnt, sobald ein Spieler ausreichend Zeit hatte, seinen Ball zu erreichen, er mit dem Spiel an der Reihe ist und ohne Behinderung oder Ablenkung spielen kann. Die Zeit zum Bestimmen der Entfernung und zur Wahl eines Schlägers zählt als Zeit, die für den nächsten Schlag benötigt wird.
(5) Auf dem Grün beginnt die Zeitnahme, sobald der Spieler genügend Zeit hatte, den Ball aufzunehmen, zu reinigen und zurückzulegen, Beschädigungen auszubessern, die seine Spiellinie behindern und lose hinderliche Naturstoffe in der Spiellinie zu entfernen. Zeit zum Betrachten der Spiellinie von einer Stelle hinter dem Loch und/oder hinter dem Ball zählt als Zeit die für den nächsten Schlag benötigt wird.
(6) Die Zeitnahme beginnt in dem Augenblick, wenn der Referee entscheidet, dass der Spieler an der Reihe ist und ohne Behinderung oder Ablenkung spielen kann. Die Zeitnahme endet, wenn eine Gruppe wieder in Position ist und dies den Spielern entsprechend mitgeteilt wird.
(7) Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:
1. Strafe für den 1. Verstoß: Verwarnung
2. Strafe für den 2. Verstoß: Ein Strafschlag
3. Strafe für den 3. Verstoß: Grundstrafe
4. Strafe für den 4. Verstoß: Disqualifikation.

Ready Golf:
Spielen Sie im Zählspiel auf sichere und verantwortungsbewusste Weise „Ready Golf“.
Die Scorekarte ist spätestens 15 Minuten nach Beendigung der Spielrunde abzugeben.

13. Motor getriebene Golfcarts
(1) Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren einer handicaprelevanten Turniers ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht.
(2) Sonstigen Bewerbern werden Carts nur dann zur Verfügung gestellt, wenn alle daran interessierten Teilnehmer des Turniers davon Gebrauch machen könnten.

14. Fahren / Mitfahren in Motor getriebenen Golfcarts o.ä. Fahrzeugen
Ein Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das kurzfristige Fahren / Mitfahren wird von der Spielleitung / den Referees ausdrücklich gestattet. Gleiches gilt in Mannschaftswettspielen während des Spiels seiner Mannschaft für den Mannschaftskapitän.
(1) Strafe für Verstoß durch Spieler:
a) Lochspiel: Lochverlust (Grundstrafe) für jedes Loch, bei dem ein Verstoß begangen wurde.
b) Zählspiel: 2 Schläge (Grundstrafe) an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird.
(2) Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus; handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem.
Der Spieler muss sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeuges einstellen, andernfalls wird er sowohl im Loch- als auch im Zählspiel disqualifiziert.
(3) Strafe für Verstoß durch einen Mannschaftskapitän:
Disqualifikation als Mannschaftskapitän für den Rest des Turniertages.
Ein Spieler seiner Mannschaft darf ersatzweise die Kapitänsfunktion übernehmen.

15. Caddie
Bei Turnieren dürfen nur Amateure als Caddies eingesetzt werden. Bei Jugendlichen sind Caddies und die Benutzung elektrischer Golftrolleys nicht erlaubt.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe

16. Elektronische Kommunikationsmittel
(1) Das Benutzen eines elektronischen Kommunikationsmittels (z.B. Mobiltelefon) während des Turniers ist untersagt (Ausnahme: Ärzte in Bereitschaft und am Wettspiel teilnehmende Mitglieder der Spielleitung).
(2) Ein Mobiltelefon darf mitgeführt und benutzt werden, wenn Livescoring verwendet wird oder im Falle eines Unfalls zur Anforderung von Hilfe. Auch im Falle z.B. ungünstiger Wetterbedingungen, darf das Mobiltelefon verwendet werden, um Kommunikation und Informationen der Spielleitung zu empfangen.
(3) Strafe für Verstoß: Disqualifikation

17. Üben auf dem Platz vor und während eines Zählspiels (Regel 5.2)
(1) Gemäß Regel 5.2b darf ein Bewerber am Tage eines Zählspiels vor der Runde oder einem Stechen nicht auf dem Platz üben oder die Oberfläche irgendeines Grüns des Platzes durch Rollen eines Balles oder Aufrauen oder Kratzen an der Oberfläche prüfen.
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.2:
a) Strafe für den ersten Verstoß: Grundstrafe (Anwendung am ersten Loch des Spielers)
b) Strafe für den zweiten Verstoß: Disqualifikation
(2) Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag oder Nachputten nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe am nächsten Loch

18. Stechen im Zählspiel
(1) Falls in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt, wird bei Gleichstand in einem Zählspiel eine Wertung von Teilergebnissen (Kartenstechen) wie folgt vorgenommen:
Bei Turnieren über 18 Löcher von gleichen Abschlägen werden die letzten neun Löcher (netto mit 1/2 Vorgabe) des Platzes herangezogen, bei weiterer Gleichheit die letzten sechs (1/3 Vorgabe), dann die letzten drei (1/6 Vorgabe, schließlich das letzte Loch (1/18 Vorgabe) gemäß Stechprotokoll. Sollte dann immer noch ein Gleichstand bestehen, dann entscheidet letztendlich das Los.
(2) Bei Turnieren über 18 Löcher von unterschiedlichen Abschlägen wird unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) entschieden, bei weiterer Gleichheit werden 6 Löcher nach der Verteilung 1,18,3,16,5,14 zugrunde gelegt, dann 3 Löcher (1,18,3), dann 1 Loch (1), und letztendlich das Los.
(3) Bei 9-Loch Turnieren wird entsprechend nach dem Schwierigkeitsgrad unter Zugrundelegung der gespielten Löcher entsprechend der Vorgabenverteilung entschieden.

19. Fristen bei Lochwettspielen (Matchplay)
Die von der Spielleitung festgesetzten Fristen für den Abschluss einer Runde sind einzuhalten. Innerhalb einer Rundenfrist ist es den Spielern gestattet, den Termin ihres Lochspiels frei zu vereinbaren. Beide Parteien einer Lochspielpaarung sind in gleichem Maße für eine Terminvereinbarung verantwortlich. Wird sich auf keinen fristgerechten Termin geeinigt, so gilt als letzter Starttermin für die Durchführung des Lochwettspiels 14:00 Uhr am Tag der Frist.
Ein Nichtantreten einer Partei, auch bei Urlaub oder Krankheit, bedeutet für diese die Disqualifikation.

20. Preise und Sonderwertungen
(1) Die Spielleitung ist in der Vergabe der Preise frei.
(2) Außer bei Clubmeisterschaften, oder bei Ausschluss in der Turnierausschreibung gilt das Prinzip des „Doppelpreisausschlusses“, d.h. ein Spieler oder eine Spielergruppe erhält entweder einen Brutto- oder einen Netto-Preis (Brutto vor Netto). Wanderpreise verbleiben beim Club. Preise von Sonderwertungen sind vom Prinzip des „Doppelpreisausschlusses“ nicht betroffen.
(3) Für Sonderwertungen gelten folgende Regeln:
a) Sonderwertung Nearest to the Pin: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.
b) Sonderwertung Longest Drive: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf einer kurz gemähten Rasenfläche (Fairwayhöhe oder kürzer) liegen.
c) Sonderwertung Nearest to the Line: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf einer kurz gemähten Rasenfläche (Fairwayhöhe oder kürzer) liegen und die kürzeste Entfernung zur „Line“ aufweisen. Die Weite des Abschlages ist hierbei unerheblich.
(4) Nimmt ein potentieller Gewinner an der Siegerehrung des Turniers nicht teil, ist der Spieler aufgefordert, sich bei der Spielleitung abzumelden. Ansonsten behält sich die Spielleitung das Recht vor, seinen Preis entsprechend der Ergebnisliste weiterzureichen.

21. Beendigung des Turniers
Das Turnier ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet. Das Ergebnis ist endgültig.
Ausnahmen: Strafen der Disqualifikation, sowie Irrtümer der Spielleitung bei der Abwicklung eines Turniers.

22. Wertung bei Spielabbruch
Sollte aus Zeitgründen, Unbespielbarkeit des Platzes oder Spielunterbrechung durch höhere Gewalt kein Endergebnis erzielt bzw. das Wettspiel nicht beendet werden können, behält sich die Spielleitung das Recht vor, den Austragungsmodus zu ändern bzw. eine Entscheidung nach Billigkeit zu fällen.

23. Unsportliches Verhalten / Fehlverhalten / Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)
Ergänzend zu Regel 1.2a gelten folgende Sanktionen während des Turniers:
(1) Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
• Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
• Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
• Einen Schläger zu werfen.
• Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
• Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
Strafe für Verstoß:
1. Erster Verstoß – Ein Strafschlag
2. Zweiter Verstoß – Grundstrafe
3. Dritter Verstoß – Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
• Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
• Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
• Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
• Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken
• Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
• Personen zu gefährden oder zu verletzen
• Ein Nichteinhalten z.B. eines erlassenen Rauchverbots in den Sommermonaten
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.
Die Spielleitung entscheidet endgültig.

(2) Verhält sich ein Spieler oder eine Mannschaft grob unsportlich, so kann der Spielausschuss als Hausrechtsinhaber gegen den Spieler oder die Mannschaft zusätzlich, über das Turnier hinaus, folgende Sanktionen verhängen:
a) Verwarnung
b) Auflagen
c) Befristete oder dauernde Wettspielsperre für Wettspiele des „ Golf & Country Club Am Hockenberg“.

24. Änderungsvorbehalte der Spielleitung
(1) Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht,
• die jeweiligen Platzregeln abzuändern
• die festgelegten Startzeiten zu verändern
• die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.
(2) Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

25. Datenschutz und Zustimmungserklärung
„Mir ist bekannt, dass meine Name, meine Vorgabe und meine Startzeit auf der Startliste passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Turnier willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meiner Vorgabe und meines Turnierergebnisses sowie Fotos von mir im öffentlichen Internet, auf der Homepage des „Golf & Country Club Am Hockenberg“, bzw. in Berichterstattungen ein.“

26. Zusätzliche Wettspielbestimmungen für registrierte Privatrunden (RPR)
Eine registrierte Privatrunde führt zu einem handicaprelevanten
Ergebnis.
Die Registrierung muss in dem Golfclub stattfinden, in dem die Runde gespielt werden soll und die dort geltenden Bedingungen erfüllen.
Ist im Ausland keine Registrierung vorgesehen oder möglich, muss der Spieler die Runde vorab in seinem Heimatclub anmelden.
• Ergebnisse aus registrierten Privatrunden bei einem DGV-Mitglied werden über das Intranet an den DGV übertragen.
• Zulässige Ergebnisse aus dem Ausland (siehe Handicap-Regeln R 2.1a – Wann Ergebnisse handicaprelevant eingereicht werden müssen) werden auf der Original-Scorekarte mit Stempel, Unterschrift des Golfclubs sowie dessen Platz und Kontaktdaten beim Heimatclub eingereicht, der das Ergebnis erfasst.

RPR im G&CC Am Hockenberg:
Es gelten die allgemeinen Spielbedingungen und die Bestimmungen der Rahmenausschreibung für Wettspiele des „Golf & Country Club Am Hockenberg“ soweit zutreffend. Ferner gelten die nachstehend zusätzlich aufgeführten Wettspielbestimmungen für registrierte Privatrunden:
(1) Als Spielform wird Zählspiel nach Stableford gem. Regel 21.1b bestimmt.
(2) Als Spieltage für registrierte Privatrunden werden alle Tage zwischen dem 01.04. bis 31.10. eines Jahres festgelegt. Die RPR-Spielgruppen haben sich dem normalen Spielbetrieb anzupassen, ein Durchspielrecht besteht nicht.
(3) Jeder Spieler darf jährlich eine beliebige Anzahl von registrierten Privatrunden über 18-Loch einreichen, jedoch ist pro Tag maximal nur eine 9-Loch Runde gestattet.
(4) Die Anmeldung muss persönlich, per Mail oder Telefon (ggf. läuft ein Anrufbeantworter) – vor Beginn der Runde – im Sekretariat erfolgen.
Bei Anmeldung müssen folgende Einzelheiten angegeben und erfasst werden:
• Datum der Runde
• Name und Vorgabe des Spielers
• Name und Vorgabe des Zählers
• gewählter gerateter Abschlag
(5) Zähler eines Spielers oder einer Spielerin, die eine registrierte Privatrunde einreichen, darf nur eine Person mit DGV-Mitgliedschaft und eingetragenem Handicap Index sein.
(6) Die Zählkarte ist unverzüglich am gleichen Tag nach Beendigung der RPR-Runde im Sekretariat oder im hierfür vorgesehenen Briefkasten am Clubhaus abzugeben, nachdem der Zähler sie unterschrieben und der Spieler gegengezeichnet hat.
(7) Liegt bis 09:30 Uhr am folgenden Tag der RPR-Runde die Zählkarte zum Eintrag in das Handicap History Sheet (Stammblatt) wiederholt nicht vor, so ist der Handicap Ausschuss dazu verpflichtet, diese Vorfälle zu überprüfen (siehe Handicap-Regeln R. 7.1b – Festsetzen eines Penalty Scores).

Stand: 10.03.2022

Der Spielausschuss